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AGB’s zum Download

 

Diese AGB’s gelten für alle Veranstaltungen von Das Musiknetzwerk gemeinnützige GmbH. Jegliche Ansprüche und Fragen sind direkt an das Unternehmen zu richten.

Präambel:
Das Wohl unserer Besucher steht im Mittelpunkt einer jeden Veranstaltung. Daher werden
mit dem Besuch unserer Veranstaltungen, unabhängig davon, auf welchem Wege der Zutritt erfolgt (Kauf/ Buchung eines Tickets, Akkreditierung, Gästeliste, o. ä.), oder als Künstler folgende Bedingungen ausdrücklich anerkannt und wirksam.

Haftung:
Als Besucher und Teilnehmer der Veranstaltung nehmt ihr ausdrücklich zur Kenntnis, dass Das Musiknetzwerk gemeinnützige GmbH als Veranstalter keine Haftung übernimmt und der Besuch der Veranstaltung bzw. die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Für eventuelle Schäden oder Verletzungen haftet ausschließlich der Besucher / Künstler selbst. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Besuchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden genau und nur dann, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

1. Tickets
1.1 Der Ticketkäufer und Das Musiknetzwerk gemeinnützige GmbH werden mit Kauf eines Tickets Vertragspartner.
1.2 Privat dürfen die Tickets nicht über den auf dem Ticket aufgedruckten Preis verkauft werden. Gewerblich ist ein Verkauf untersagt.
1.3 Bei Verlust eines Tickets erfolgt kein Einlass.

2. Sicherheitskontrollen & Einlass
2.1 Einlass zur Veranstaltung erhalten grundsätzlich alle Personen.
2.2 Beim Einlass muss eine gültige Eintrittskarte vorgelegt werden. Ohne gültige Eintrittskarte wird der Einlass verwehrt.
2.3 Das Personal bzw. der Sicherheitsdienst ist angewiesen Taschen- und ggf. Leibeskontrollen durchzuführen. Jeder Besucher erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Einlass verweigert werden. Der Konzertbesucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
2.4 Das Musiknetzwerk gemeinnützige GmbH behält sich das Recht vor, den Einlass zur Veranstaltung zu verwehren. Grund hierfür sind unter anderem eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische oder homophobe Kleidung sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und o.ä.). Wenn mitgebrachte Getränke nicht freiwillig abgegeben werden, wird der Einlass ebenso verwehrt. Das unerlaubte Mitführen von Ton- und oder Bildaufnahmegeräten (siehe Ziff. 5) führt dazu, dass der Einlass verwehrt wird.
Akkreditierte Pressevertreter und von Das Musiknetzwerk gemeinnützige GmbH beauftragte Personengruppen dürfen auch die unter Ziff. 5 genannten Gerätschaften mitführen.
2.5 Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Veranstalter keine Verpflichtungen zur Führung dieser Aufsicht.
2.6 Besucher, die bereits vor dem Veranstaltungsbesuch unter starkem Alkoholeinfluss stehen, erhalten kein Zutrittsrecht. Dies gilt ebenso für Personen die offensichtlich Drogen konsumiert haben.

2.7 Wenn die Veranstaltung verlassen wird, verliert das Ticket seine Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass.

3. Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung & Programmänderung
3.1 Wenn das Konzert durch behördliche Anweisung, aus Gründen höherer Gewalt oder der eigenen Sicherheit abgebrochen werden muss, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises.

3.2 Die Veranstaltung kann durch den Veranstalter örtlich oder terminlich aufgrund von unmöglicher oder unzumutbarer Durchführung verlegt werden.
3.3 Verspätungen, die nicht mehr als 2 Stunden betragen, sind vom Besucher hinzunehmen.
3.4 Im Falle der Absage eines Künstlers bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Der Konzertbesucher hat keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises aufgrund der Absage einzelner Künstler, außer es handelt sich dabei um den Hauptact des Tages.
3.5 Änderungen des Bühnenprogramms werden online schnellstmöglich durch den Veranstalter bekanntgegeben.

4. Verbote & Hausrecht
4.1 Der Veranstalter hat auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Hausrecht. Dieses wird von dem Personal bzw. Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt.
4.2 Gewerbsmäßige Handlungen (Verkauf, Flyern, Werbung) sind auf dem Konzertgelände verboten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter.
4.3 Das Mitbringen von Tieren ist verboten.
4.4 Zur Sicherheit aller Besucher der Veranstaltungen ist das Stagediving, Crowdsurfing und das Bilden einer Wall of Death strengstens untersagt, ebenso wie das Klettern auf Bühnen oder ähnliche Tätigkeiten.
4.5 Das Betreten der Bühne und/oder Überschreiten bzw. Überqueren von Absperrungen im Veranstaltungsraum ist grundsätzlich untersagt und kann den sofortigen Verweis ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben. Personen die dennoch unbefugt die Bühne betreten, haften in vollem Umfang für durch sie angerichtete Schäden an der Bühnentechnik, Bühnenaufbauten oder für mögliche Verletzungen der auftretenden Künstler sowie eigener Gesundheitsschäden.
4.6 Der Umgang mit Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Backline und Technik oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden können, ist untersagt. Dazu zählen u.a. Konfetti, Luftschlangen sowie offene Getränke im Bühnenbereich. Darüber hinaus ist das Werfen von Getränken und Gegenständen strengstens verboten.

4.7 Verstößt ein Besucher oder Künstler gegen vorbenannte Verbote, kann er vom Konzertgelände verwiesen werden und ist schadensersatzpflichtig.
4.8 Besucher, die sich oder andere gefährden, werden vom Gelände verwiesen.
4.9 Einen Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises hat der betroffene Besucher in diesem Fall nicht.

5. Fotos und Videomaterial
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Das Fotografieren mit Spiegelreflexkameras und professionellem Fotoequipment ohne Pressepass ist untersagt. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters und/oder der Künstler sind verboten.

6. Gesundheit und Verpflegung
6.1 Der Veranstalter rät dringend dazu, Gehörschutz/ Ohrenstöpsel zu verwenden. Dies gilt besonders für Familien, die mit ihren Kindern die Veranstaltung besuchen.

6.2 Da laute Musik das Hörvermögen dauerhaft beeinträchtigen kann, ist es möglich, bei uns an der Kasse einen Gehörschutz für 0,50€ zu erwerben. Der Veranstalter übernimmt keine Schadensersatzansprüche.

6.3 Ihr seid selbst für eure Gesundheit verantwortlich. Das bedeutet, dass ihr euch ausreichend mit flüssigen Nahrungsmitteln versorgen solltet. Dazu gehört auch ein mäßiger Alkoholkonsum.

7. Jugendschutzgesetz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen Veranstaltungen von Das Musiknetzwerk gemeinnützige GmbH nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern/Elternteil) besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Veranstaltungen von Das Musiknetzwerk gemeinnützige GmbH besuchen.
Ein Formular zum Ausdrucken für die schriftliche Erteilung dieser Erlaubnis findet ihr hier: Erlaubnisformular

Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu den Veranstaltungen bis Mitternacht ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person gestattet.

8. Nutzungsrechte
Der Konzertbesucher erklärt sich mit Betreten des Veranstaltungsgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen vom ihm zu Werbe- und/oder Berichtzwecken durch das Musiknetzwerk gemeinnützige GmbH benutzt werden dürfen.

9. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

10. Sonstiges
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

Bei Fragen, Unklarheiten oder sonstigen Anregungen, wendet Euch bitte direkt an Das Musiknetzwerk gemeinnützige GmbH: info@dasmusiknetzwerk.de .

Stand: 02.11.2016